Verbraucherinformation
Verbraucherinformation nach § 312d Abs. 1 BGB iVm. Art. 246a EGBGB
1. Wesentliche Eigenschaften unserer Dienst-/Maklerleistung
Die Szikora Immobilien GmbH ist als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig und erbringt den Nachweis für bzw. vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z.B. Kauf- und Miet-, Schenkungs- sowie Tauschverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc.
Alle objektbezogenen Angaben liegen der Szikora Immobilien GmbH durch erteilte Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde, so dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Verantwortung übernehmen.
Wird die Szikora Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen (Auswertung des vorhandenen Interessentenbestands, individuelle Suche nach einem geeigneten Vertragspartner) verpflichtet. Gleichzeitig ist es dem Verkäufer nicht erlaubt, zusätzlich einen (weiteren) Makler zu beauftragen.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Szikora Immobilien GmbH
Schwalbenstraße 20
85591 Vaterstetten
Telefon: +49 8106 3757060
Telefax: ++49 8106 3757061
eMail: eva@szikora-immobilien.de
Gesetzliche Vertretungsberechtigte (Geschäftsführer): Eva Bäurle-Szikora, Lydia Szikora
Handelsregister: HRB 254275 - USt-ID Nr.: DE 11 112 202 21034 56 2003
3. Preise / Art der Courtageberechnung
Die Vergütung der Szikora Immobilien GmbH wird im Maklervertrag bzw. Makleralleinauftrag als Festbetrag in Form einer Provision vereinbart.
Ist ein solcher Festpreis (Provision) nicht vereinbart, ist als Provision ein Prozentsatz / Bruchteil aus dem Kaufpreis des vermittelten / nachgewiesenen Objekts oder ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht geschuldet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Der Provisionsanspruch wird bei rechtswirksamem Abschluss des nachgewiesenen / vermittelten Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.
Die Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (rechtswirksamer Abschluss des angestrebten Hauptvertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags / Makleralleinauftrages
Der Maklervertrag ist jederzeit in Text- oder Schriftform zum Monatsende kündbar.
Die Laufzeit des Makleralleinauftrages wird individuell festgelegt und hat grundsätzlich eine Festlaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Makleralleinauftrag auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung des Makleralleinauftrages ist in Text- oder Schriftform erstmals zum Ende der Festlaufzeit und nach Ablauf der Festlaufzeit mit einmonatiger Frist möglich.