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AGB

1. Geltungsbereich / Begriffsbestimmung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der Szikora Immobilien GmbH und dem Kunden.

 

Soweit individuelle einzelvertragliche Regelungen zwischen der Szikora Immobilien GmbH und dem Kunden bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl der Verkäufer oder der Käufer einer Immobilie sein, als auch der Vermieter oder der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird. Kunde kann auch der Eigentümer einer Immobilie sein, der sie unentgeltlich einem Dritten überträgt oder der sie mit einem Dritten gegen eine andere Immobilie tauscht.

 

Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet-, Schenkungs-, Tausch- oder Pachtvertrag gemeint.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Die Szikora Immobilien GmbH ist als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig und vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z.B.  Kauf- und Miet-, Schenkungs- sowie Tauschverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc.

 

Mit der Anforderung des Exposés für ein von der Szikora Immobilien GmbH z.B. über Internet, Zeitung, Aushang oder auf sonstigem Wege offeriertes Kaufobjekt kommt zwischen dem Empfänger (Kunde) und der Szikora Immobilien GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande.

 

Im Falle eines Mietobjektes kommt ein provisionspflichtiger Maklervertrag durch einen Suchauftrag des Wohnungssuchenden in Textform zustande.

 

Ein provisionspflichtiger Maklervertrag zwischen der Szikora Immobilien GmbH und einem Vermieter kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch die Szikora Immobilien GmbH zustande.

 


3. Vertraulichkeit / Verbot der Weitergabe von Angeboten und Informationen

Die von der Szikora Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Szikora Immobilien GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.

 

Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Szikora Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

 

4. Angebote

Die Angebote der Szikora Immobilien GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

Alle objektbezogenen Angaben liegen der Szikora Immobilien GmbH durch erteilte Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Szikora Immobilien GmbH nicht übernommen. Die Szikora Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen; dies ist ihr aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

 

Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben haftet die Szikora Immobilien GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfe nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, sofern nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist.


 

5. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (= Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Szikora Immobilien GmbH im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung.

 

Der Provisionsanspruch der Szikora Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der Szikora Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.

 

Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Szikora Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Szikora Immobilien GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

 

Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.

 


6. Höhe der Provision

Die vom Käufer bei Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé.

 

Die Provision errechnet sich grundsätzlich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. aus der Monatsmiete. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils unentgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien.

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie inkl. der gesetzlichen MwSt. und die Mieterprovision bei Wohnungen zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. bzw. bei gewerblich genutzten Mieteinheiten drei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

 

7. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.

 

Die Szikora Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Szikora Immobilien GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Szikora Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

 

8. Doppeltätigkeit

Die Szikora Immobilien GmbH ist berechtigt, beim Verkauf, Kauf und Tausch auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages ist die Szikora Immobilien GmbH entweder nur für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig.

 

Bei einer Doppeltätigkeit verpflichtet sich die Szikora Immobilien GmbH zur Unparteilichkeit.

 


9. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der Szikora Immobilien GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Szikora Immobilien GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Szikora Immobilien GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Szikora Immobilien GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 


10. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Szikora Immobilien GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

 

Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Szikora Immobilien GmbH garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.

 


11. Informationspflicht nach VSBG

Die Szikora Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Szikora Immobilien GmbH und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 


12. Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass die Szikora Immobilien GmbH Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt.

 

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.

 


14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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